Rechtsprechung
   BSG, 05.08.1987 - 9b BU 128/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,19856
BSG, 05.08.1987 - 9b BU 128/86 (https://dejure.org/1987,19856)
BSG, Entscheidung vom 05.08.1987 - 9b BU 128/86 (https://dejure.org/1987,19856)
BSG, Entscheidung vom 05. August 1987 - 9b BU 128/86 (https://dejure.org/1987,19856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,19856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.04.1978 - 1 BJ 12/78

    Revision - Abweichung von einer Entscheidung - Darlegungslast - Konkrete Aussage

    Auszug aus BSG, 05.08.1987 - 9b BU 128/86
    Wird Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) geltend gemacht, muß kenntlich gemacht werden, mit welcher bestimmten rechtlichen Aussage das LSG von einer bestimmten rechtlichen Aussage der höchstrichterlichen Rechtsprechung abgewichen ist (BSG vom 21.4.1978 1 BJ 12/78 = SozR 1500 § 160a Nr. 29).In der Entscheidung vom 29.2.1984 2 RU 24/83 hat das BSG, anders als die Klägerin vorträgt, weder eine "Rechtsvermutung" noch eine "Beweisregel" in dem Sinne aufgestellt, daß ein Versicherter, der auf der Betriebsstätte tot aufgefunden wird, einem Arbeitsunfall erlegen sei.
  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 24/83

    Arbeitsunfall im Sinne des § 548 Abs. 1 S. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) -

    Auszug aus BSG, 05.08.1987 - 9b BU 128/86
    Wird Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) geltend gemacht, muß kenntlich gemacht werden, mit welcher bestimmten rechtlichen Aussage das LSG von einer bestimmten rechtlichen Aussage der höchstrichterlichen Rechtsprechung abgewichen ist (BSG vom 21.4.1978 1 BJ 12/78 = SozR 1500 § 160a Nr. 29).In der Entscheidung vom 29.2.1984 2 RU 24/83 hat das BSG, anders als die Klägerin vorträgt, weder eine "Rechtsvermutung" noch eine "Beweisregel" in dem Sinne aufgestellt, daß ein Versicherter, der auf der Betriebsstätte tot aufgefunden wird, einem Arbeitsunfall erlegen sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht